Um es fahrerlosen Autos zu ermöglichen, auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, müssen sie nicht nur im unübersichtlichen Stadtverkehr klarkommen, sondern auch rechtlichen Regeln genügen. Das betrifft auch die autonomen Google-Autos. Die US-amerikanische National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) teilte nun der Firma Alphabet Inc. – wie Google sich jetzt nennt – am 4. Februar brieflich mit, dass sich auch Computersysteme als Fahrer im rechtlichen Sinne eignen.
Reuters meldet heute dazu: Exclusive: „In boost to self-driving cars, U.S. tells Google computers can qualify as drivers“.
Laut Reuters schreibt die Behörde, sie werde…
…interpret „driver“ in the context of Google’s described motor vehicle design as referring to the (self-driving system), and not to any of the vehicle occupants.
Es käme auf das steuernde Computersystem an, nicht auf den Fahrzeuginsassen. Wie man bisherige rechtliche Hindernisse, etwa die Notwendigkeit eines Fußpedals zum Bremsen, abbauen kann, soll neu geregelt werden: Die Anforderungen für verkehrstüchtige autonome Fahrzeuge sollen in den nächsten sechs Monaten entstehen, um sie in „großer Zahl“ zuzulassen.
Seit Google im Oktober 2010 verlautbart hatte, dass erstmals einige vom Konzern modifizierte Toyota Prius vollständig autonom gefahren seien, steht also bereits der nächste wichtige Schritt bevor, nämlich die fahrerlosen Autos in den normalen Verkehr zu integrieren. Es gibt einen gewissen Wettlauf der Hersteller für autonome oder teilautonome Fahrzeuge, in dem die rechtlichen Regeln beim Testen der Prototypen natürlich hinderlich sein können. Die Zeit drängt, denn Alphabet/Google plant den Verkauf der selbstfahrenden Gefährte in etwa zwei Jahren.
Alphabet/Google hat sich bisher nicht zum Brief der NHTSA geäußert, man „evaluiere“ noch den Inhalt. Man werde aber wahrscheinlich mit den traditionellen Autobauern kooperieren, um fahrerlose Autos auf die Straßen zu bringen.
